VERKEHRSUNFALL: REAGIEREN SIE RICHTIG!

Sie müssen einen Verkehrsunfall nicht verschuldet haben, um darin verwickelt zu sein. Egal, ob Sie Unfallverursacher oder Geschädigter sind: Nach dem Unfall sollten Sie richtig reagieren – und das keinesfalls auf eigene Faust. Wir bewahren Sie davor, unberechtigt Kosten tragen zu müssen. Gleichzeitig machen wir alle Ansprüche geltend, die Ihnen zustehen. Unser Team um Rechtsanwalt David Thieme in Berlin betreut Sie umfassend und kämpft für Ihr Recht!

Wir nehmen alles genau unter die Lupe:

  • Unfall- & Schadensregulierung
  • Haftungsfragen
  • Schadensersatz- & Schmerzensgeldansprüche
  • Ersatz von Reparatur-, Abschlepp- & Bergungskosten
  • Beurteilung des Nutzungsausfalls
  • Sachverständigengutachten
  • Wiederbeschaffungswerte
  • Und vieles mehr

Holen Sie sich das Verkehrsrecht bei Unfällen auf Ihre Seite!
Tel.: 030 - 264 786 020 0

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FAHRLÄSSIGE KÖRPERVERLETZUNG – VERKEHRSUNFÄLLE MIT PERSONENSCHADEN

„Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ – so steht es in § 229 Strafgesetzbuch (StGB).

Was eine unbeabsichtigte Körperverletzung (KV) bedeutet, in welchen Fällen Sie belangt werden können und mit welchen Konsequenzen zu rechnen ist, erklären unsere Experten für Verkehrsrecht in der Kanzlei von Rechtsanwalt David Thieme. Kontaktieren Sie uns gerne für eine Beratung!

Was bedeutet fahrlässige Körperverletzung?

Im Allgemeinen gibt es fünf verschiedene Arten der KV, die durch das StGB geregelt sind und nach dem Strafrecht belangt werden können:

  • Die einfache Körperverletzung (KV)
  • Die gefährliche KV
  • Die schwere KV
  • Die KV mit Todesfolge
  • Die fahrlässige KV

Dabei definiert sich die Verletzung aus Unachtsamkeit aus der fehlenden Absicht des Täters. Wenn Sie beispielsweise einen Verkehrsunfall haben und dabei versehentlich jemand verletzt wird, ist dies eine typische fahrlässige KV, da Sie dem Opfer aus Fahrlässigkeit und nicht absichtlich geschadet haben.

Wann können Sie für eine Körperverletzung im Straßenverkehr belangt werden?

Sollten Sie einen Unfall verursachen, müssen zunächst einige Voraussetzungen begutachtet werden, um Ihre Strafbarkeit zu prüfen und dem Strafantrag des verletzten Unfallgegners zu entsprechen. Bevor Sie für eine KV bestraft werden können, sind somit folgende Aspekte zu klären:

  • Der Tatbestand und die tatsächliche Schädigung der Gesundheit des Opfers
  • Die Verletzung der Sorgfaltspflicht muss objektiv überprüft werden
  • Die Schuldfähigkeit und Zurechnungsfähigkeit des Unfallverursachers

Welche Strafen drohen?

Das Strafmaß für eine fahrlässige KV bewegt sich nach dem Strafrecht zwischen einer einfachen Geldstrafe und einer Höchststrafe, die bis zu drei Jahre Gefängnis vorsieht. Neben den oben genannten Voraussetzungen spielen die Verletzungen des Opfers, Ihre strafrechtlich relevante Historie und die Tatsache, ob Sie bereits durch ähnliche Vergehen aufgefallen sind, eine große Rolle. Des Weiteren wird von der zuständigen Stelle geprüft, ob eine Mitschuld der gegnerischen Partei festgestellt werden kann und ob Sie während des Verfahrens Reue zeigen oder ein uneinsichtiges oder gar aggressives Verhalten an den Tag legen. Lassen Sie sich auf jeden Fall von einem Anwalt vertreten!

Was sollten Sie tun, wenn Sie eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr erhalten?

Wenn Sie in einem Verkehrsunfall verwickelt sind und eine Anzeige beziehungsweise einen Strafantrag bekommen haben, ist es sehr wichtig, sich frühestmöglich die Hilfe eines Rechtsanwalts zu suchen. Rufen Sie uns an! Wir können Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen und die Schwere der vom Unfallgegner angegebenen Verletzungen durch einen unabhängigen medizinischen Gutachter kontrollieren lassen. Außerdem tun wir als Ihr Anwalt alles Nötige, damit Sie eine möglichst geringe Strafe erhalten und nicht nach voller Härte des Gesetzes verurteilt werden.

JE EHER SIE ANRUFEN, DESTO EHER KÜMMERN WIR UNS UM IHREN FALL

Als erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht kann David Thieme mit seinem Team schnell und kompetent weiterhelfen. Im Falle eines Unfalls gilt es daher, möglichst rasch zu reagieren und juristische Beratung in Anspruch zu nehmen. Wir kümmern uns darum, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Rund um Kreuzberg, Friedrichshain, Steglitz und Wilmersdorf vertreten wir Ihren Fall gerichtlich und außergerichtlich. Verlassen Sie sich auf uns!

Juristischer Rat bei Verkehrsunfällen: Rufen Sie uns an!
Tel.: 030 - 264 786 020 0

Rechtsanwalt David Thieme hat sich in seiner Kanzlei mit Sitz in Berlin-Schöneberg im Bezirk Tempelhof-Schöneberg auf das Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht spezialisiert. Wer in und um Berlin in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde oder Täter bzw. Opfer im Fall einer Ordnungswidrigkeit oder sogar einer Verkehrsstraftat ist, wendet sich direkt an Rechtsanwalt Thieme. Er weiß, was aus rechtlicher Sicht zu tun ist, verteidigt das Recht seiner Mandanten und kümmert sich bei Bedarf um die Unfallregulierung. Mandanten aus Tempelhof-Schöneberg sowie den umliegenden Bezirken, wie Friedrichshain-KreuzbergMitteNeuköllnCharlottenburg-WilmersdorfSteglitz-Zehlendorf und deren Ortsteilen Wilmersdorf, Tiergarten, Kreuzberg, Tempelhof, Friedenau, Steglitz, Schmargendorf, Halensee, Charlottenburg, Moabit, Mitte, Friedrichshain, Alt-Treptow und Neukölln, schätzen die Kompetenz des Anwalts.

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