Title: Verkehrsrecht
Published: 9. April 2021
Last modified: 7. Februar 2024

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# RECHTSANWALT DAVID THIEME IN BERLIN-SCHÖNEBERG: ZUVERLÄSSIGE VERTRETUNG IM VERKEHRSRECHT

Im Straßenverkehr sind Sie einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt – auch wenn Sie
selbst umsichtig Auto fahren und Rücksicht auf andere nehmen. Ganz gleich, ob Sie
für das Parken am Potsdamer Platz einen **Strafzettel** erhalten haben oder im dichten**
Berliner Verkehr** in einen **Unfall** verwickelt wurden: Mit unserem juristischen
Fachwissen sowie unserer langjährigen Praxiserfahrung im Verkehrsrecht wehren wir
ungerechtfertigte Ansprüche ab und setzen Ihre Interessen durch. Die **[Kanzlei Rechtsanwalt David Thieme](https://www.berlin-verkehrsrecht.net/?output_format=md)
in Berlin-Schöneberg** ist gerne für Sie da.

## RECHTSGEBIET MIT VIELFÄLTIGEN AUSGESTALTUNGEN

In Bezug auf das **Verkehrsrecht** kommen Verkehrsteilnehmern häufig **[Verkehrsunfälle](https://www.berlin-verkehrsrecht.net/verkehrsunfall/?output_format=md)**
in den Sinn. Doch es gehören noch mehr Vergehen zu diesem Rechtsgebiet. Das Spektrum
reicht von vergleichsweise harmlosen **Ordnungswidrigkeiten** wie zu schnellem Fahren,
bis hin zu schwerwiegenden Delikten wie **Fahrerflucht**. Als Konsequenzen drohen
in Deutschland z.B. **[Bußgelder](https://www.berlin-verkehrsrecht.net/bussgeldangelegenheiten/?output_format=md)**,**
Fahrverbote** oder sogar **Freiheitsstrafen**. Doch ganz egal, ob es sich in Ihrem
Fall um eine Verkehrsstraftat nach dem Strafgesetzbuch handelt oder Ihnen eine Ordnungswidrigkeit
beim Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Last gelegt wird: Wir setzen
uns ein – für Ihr Recht.

**Ordnungswidrigkeiten**

 * Unterschreitung des Abstands zum nächsten Fahrzeug
 * Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit
 * Überfahren roter Ampeln
 * Trunkenheit am Steuer
 * Handy-Telefonate während der Fahrt
 * Und vieles mehr

**Verkehrsstraftaten**

 * Fahren ohne Fahrerlaubnis
 * Trunkenheit am Steuer mit Unfallfolge
 * Fahrerflucht
 * Nötigung
 * Fahrlässige Körperverletzung
 * Und vieles mehr

![Verkehrsrecht rechtsanwalt david thieme berlin schoeneberg](https://www.berlin-
verkehrsrecht.net/wp-content/uploads/sites/6483/2021/04/verkehrsrecht-rechtsanwalt-
david-thieme-berlin-schoeneberg.jpg)

Die verschiedenen Verstöße gegen dieses Recht sind natürlich auch mit deren Folgen
eng verknüpft: **Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche** sowie weitere Angelegenheiten
der **Unfallregulierung** verhandelt Rechtsanwalt David Thieme in Berlin gerne für
Sie.

Dabei sollten Sie immer beachten: Schon als Fußgänger nehmen Sie am Verkehr teil.
Damit greift das Verkehrsrecht nicht nur bei Radfahrern und Autofahrern, sondern
auch, wenn Sie weder Fahrrad noch Führerschein besitzen und einfach nur zu Fuß unterwegs
sind.

Wir setzen uns dafür ein, dass Sie zu Ihrem Recht kommen!
Tel.: [030 - 264 786 020 0](https://www.berlin-verkehrsrecht.net/verkehrsrecht/+49302647860200?output_format=md)

## WAS TUN BEI EINEM VERKEHRSUNFALL?

**Direkt nach einem Unfall** sitzt der Schock bei den Beteiligten tief. Trotz der
Aufregung sollten Sie eines immer im Hinterkopf behalten: **Tätigen Sie keine unüberlegte
Aussage** – insbesondere, wenn die Polizei anwesend ist –, bevor Sie uns kontaktiert
haben. Das gilt vor allem dann, wenn Personen verletzt wurden. Diese Fälle enden
meist vor Gericht. Sowohl für die professionelle Kommunikation mit der Polizei bzw.
Unfallgegnern als auch für die Sicherung von Beweismaterialien sollten Sie einen**
Anwalt für Verkehrsrecht zurate ziehen**. Wer die Schuld am Vorfall trägt, ergibt
sich bei Bedarf durch ein Sachverständigengutachten. Auch andere Einzelheiten sollten
Sie nicht leichtsinnig preisgeben. Im schlimmsten Fall können Ihnen solche Aussagen
in einem späteren Prozess zur Last gelegt werden.

Die **Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung** dürfen Sie ebenfalls gerne
uns überlassen. Wir wissen genau, inwiefern Reparaturkosten bzw. Sachwerte belastet
oder erstattet werden. Ebenfalls sorgen wir dafür, dass die Zusammenarbeit mit Sachverständigen
in geordneten Bahnen abläuft – und nicht etwa die gegnerische Versicherung freie
Hand bei der Auswahl hat, von der sie letztlich unter Umständen sogar profitiert.**
Verlassen Sie sich auf unsere Kanzlei!**

## ERLÄUTERUNGEN ZU ÜBLICHEN THEMEN IM VERKEHRSRECHT

Der folgende Abschnitt wird fortlaufend mit weiteren Erläuterungen ergänzt.

### Kennzeichenmissbrauch

Laut § 22 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) stellt der Kennzeichenmissbrauch eine
Verkehrsstraftat dar, die in besonders schweren Fällen sogar in Tateinheit mit **
Urkundenfälschung** geahndet werden kann. In der Kanzlei von Rechtsanwalt David 
Thieme klären wir Sie über den Tatbestand der Kennzeichenmanipulation auf und erläutern
Ihnen die Folgen der Straftat.

### Was versteht man unter Kennzeichenmissbrauch?

Sollten Sie mit manipulierten Nummernschildern am Straßenverkehr teilnehmen, machen
Sie sich strafbar. Sie müssen das Kraftfahrzeug nicht einmal fahren – bereits das
Parken eines Pkws mit solchen Schildern auf einem öffentlichen Gelände kann nach
dem StVG bestraft werden.

Die missbräuchliche Verwendung von Kennzeichen kann sich dabei in drei Arten zeigen.
Sollten Sie Ihr Fahrzeug mit einem **gefälschten Kennzeichen** ausstatten, anstatt
es bei der zuständigen Behörde anzumelden, um den Anschein eines zugelassenen Kraftfahrzeugs
zu erwecken, begehen Sie einen Kennzeichenmissbrauch. Das Gleiche gilt für den **
Austausch gültiger Kennzeichen** bei Fahrzeugen und Anhängern, um beispielsweise
beim Fahren die Identifizierung des Fahrzeuginhabers zu erschweren. Der dritte Aspekt
betrifft **unerlaubte Abänderungen** des Kennzeichens, die vielen Bundesbürgern 
nicht bewusst sind, weswegen einige dieser Taten aus Unkenntnis entstehen. Folgende
Abänderungen sind laut Absatz 3 in § 22 nicht zugelassen:

 * Anbringung von reflektierenden Folien auf den Kennzeichen
 * Verschmutzung der Zahlen oder Buchstaben
 * Anbringen von Gegenblitzanlagen oder Kennzeichenbeleuchtung

### Welche Strafen sind möglich?

Die missbräuchliche Verwendung von Nummernschildern wird in jedem Fall strafrechtlich
geahndet. Das Strafmaß fällt jedoch sehr unterschiedlich aus und hängt von Ihrer
individuellen Lage ab. Wenn Sie bereits zuvor durch ähnliche Vergehen aufgefallen
sind, erhöht sich die Strafe. In der Regel ist bei einer Kennzeichenmanipulation
laut StGB mit einer **Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe** von maximal einem 
Jahr zu rechnen. Ebenfalls können **bis zu drei Punkte in Flensburg** und ein **
temporärer Führerscheinentzug** angeordnet werden. Sollte das Ordnungsamt statt 
einer Verkehrsstraftat den Tatbestand einer Urkundenfälschung feststellen, müssen
Sie mit weitaus höheren Strafen rechnen.

### Wie kann ein Rechtsanwalt beim Thema Kennzeichenmissbrauch helfen?

Sollten Sie in eine Situation kommen, in der Ihnen ein Missbrauch der amtlichen 
Kennzeichen vorgeworfen wird, ist es wichtig, sich schnellstmöglich juristische 
Unterstützung zu suchen. Die Kanzlei von Rechtsanwalt David Thieme engagiert sich
in Berlin für die Durchsetzung Ihrer Rechte und hilft Ihnen, das Strafmaß zu minimieren
und den Vorwurf schnellstmöglich zu beseitigen.

Um dies zu erreichen, können wir einen **Widerspruch bei der zuständigen Behörde**
einlegen und die **Akteneinsicht** einfordern. Nachdem wir uns mit der Aktenlage
vertraut gemacht haben, besprechen wir zusammen Ihre Möglichkeiten und versuchen,
die Strafe nach dem StVG so gering wie möglich zu halten und einen Entzug der Fahrerlaubnis
zu vermeiden.

## IHR ANWALT IN BERLIN-SCHÖNEBERG

Wenn Sie als **Geschädigter** mit **verkehrsrechtlichen Anliegen** in Kontakt kommen
und auch dann, wenn Ihnen vorgeworfen wird, selbst einen Verkehrsdelikt begangen
zu haben – sei es im Bußgeldbereich oder sogar in Bezug auf das Verkehrsstrafrecht–
sind Sie bei uns richtig. Wir **betreuen Ihren Fall**, sorgen für einen **gerechten
Ausgang des Verfahrens** und bemühen uns, Strafen wie Fahrverbote oder einen Fahrerlaubnisentzug
möglichst gering zu halten.

Wir stehen an Ihrer Seite – als **Verkehrsanwalt** für die Gebiete **Mitte, Kreuzberg,
Friedrichshain, Steglitz, Wilmersdorf, Neukölln, Charlottenburg** und darüber hinaus!
Ihr Fall ist bei uns in kompetenten Händen.

Kompetente juristische Beratung für Ihr Recht. Rufen Sie uns an! 
Tel.: [030 - 264 786 020 0](https://www.berlin-verkehrsrecht.net/verkehrsrecht/+49302647860200?output_format=md)

**Rechtsanwalt David Thieme** hat sich in seiner Kanzlei mit Sitz in **Berlin-Schöneberg**
im Bezirk **Tempelhof-Schöneberg** auf das **[Verkehrsrecht](https://www.berlin-verkehrsrecht.net/verkehrsrecht/?output_format=md)**
und **[Verkehrsstrafrecht](https://www.berlin-verkehrsrecht.net/verkehrsstrafrecht/?output_format=md)**
spezialisiert. Wer in und um Berlin in einen **[Verkehrsunfall](https://www.berlin-verkehrsrecht.net/verkehrsunfall/?output_format=md)**
verwickelt wurde oder Täter bzw. Opfer im Fall einer **Ordnungswidrigkeit** oder
sogar einer **Verkehrsstraftat** ist, wendet sich direkt an Rechtsanwalt Thieme.
Er weiß, was aus rechtlicher Sicht zu tun ist, verteidigt das Recht seiner Mandanten
und kümmert sich bei Bedarf um die Unfallregulierung. Mandanten aus **Tempelhof-
Schöneberg** sowie den umliegenden Bezirken, wie **Friedrichshain-Kreuzberg**, **
Mitte**, **Neukölln**, **Charlottenburg-Wilmersdorf**, **Steglitz-Zehlendorf** und
deren Ortsteilen Wilmersdorf, Tiergarten, Kreuzberg, Tempelhof, Friedenau, Steglitz,
Schmargendorf, Halensee, Charlottenburg, Moabit, Mitte, Friedrichshain, Alt-Treptow
und Neukölln, schätzen die Kompetenz des Anwalts.

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